Die Zöliakie, auch bezeichnet als Glutenunverträglichkeit, kann in jedem Alter auftreten und sich zu eine chronische Erkrankung der Dünndarmschleimhaut entwickeln. Der Grund hierfür ist eine Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten, dem in vielen Getreidesorten (wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer) vorkommenden Klebereiweiß. Unverträglichkeit bleibt lebenslang bestehen, sie ist zum Teil erblich und kann derzeit nicht ursächlich behandelt werden. Durch glutenhaltige Nahrungsmittel entsteht eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut mit oft ausgedehnter Zerstörung der Darmepithelzellen. Nährstoffe können hierdurch nur schlecht aufgenommen werden und verbleiben unverdaut im Darm. Die Symptome und die Schwere des Krankheitsbildes Zöliakie können sehr unterschiedlich sein, was das Erkennen erschwert. Bei einigen Erscheinungsbildern der Zöliakie kann die Darmschleimhaut zwar betroffen und verändert sein, die Patienten haben aber nur keine oder nur geringe unspezifische Symptome. Mögliche typische Symptome sind
- Gewichtsverlust,
- chronische Durchfälle,
- Erbrechen,
- Appetitlosigkeit,
- Müdigkeit,
- Depressionen und
- im Kindesalter eine Gedeihstörung (verlangsamte körperliche Entwicklung).
Aufgrund verschiedener Untersuchungen wird die Zöliakie heute aus pathohysiologischer Sicht als eine Mischform aus Allergie und Autoimmunerkrankung verstanden.
Eine familiäre Häufung bei Verwandten ersten Grades legt nahe, dass ein erblicher Faktor vorhanden ist.
Durch eine Blutuntersuchung auf zöliakiespezifische Antikörper kann die Erkrankung gut diagnostiziert werden. Zur Bestätigung des Verdachts auf eine Zöliakie muss die Diagnose aber in jedem Fall durch eine endoskopische Gewebebiopsie aus dem unteren Zwölffingerdarm (Dünndarmbiopsie) gesichert werden. Die Häufigkeit der Zöliakie schwankt in verschiedenen Ländern und je nachdem, ob die Diagnose mit Hilfe einer Blutuntersuchung aufgrund von klinischen Symptomen oder im Rahmen einer Screeninguntersuchung gestellt wird. Sie reicht zwischen 1:110 und 1:10.000.Etwa fünf bis zehn Prozent der Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 1 leiden auch unter einer Glutenunverträglichkeit.
Das Auftreten der Zöliakie wird bei Menschen mit einem Down-Syndrom (Trisomie 21) häufiger beobachtet, als bei Menschen ohne diese Chromosomenbesonderheit.

Als Alternative zu den glutenhaltigen Getreidearten ausdrücklich erlaubt sind Hirse, Mais, Reis, Amarant, Tapioka, Buchweizen, Quinoa, Sojabohnen, Teff, Kastanie, Kochbanane. Ohnehin erlaubt sind Gemüse und Kartoffeln, Salate, Früchte, Fleisch und Fisch, Eier, Milch und Milchprodukte.
Eine nicht therapierte Zöliakie erhöht die Gefahr des Non-Hodgkin-Lymphoms (ein Lymphknoten-Krebs) sowie wahrscheinlich auch für Karzinome des Verdauungstrakts, insbesondere einem Dünndarmlymphom.
EU-Verordnung bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die Verordnung (EG) Nummer 41/2009 befasst sich mit der Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln (Ausnahme: Säuglingsanfangs- und folgenahrung), die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind. Die EU-Verordnung lässt bestimmte Glutenhöchstgehalte in den betreffenden Lebensmitteln zu, da es technisch sehr schwierig ist, vollständig glutenfreie Lebensmittel zu produzieren. Mögliche Deklarationsstufen bei Lebensmitteln, die für Menschen mit Glutenunverträglichkeit angeboten werden:- sehr geringer Glutengehalt:
Es dürfen höchstens 100 mg Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten sein - glutenfrei:
Der Höchstgehalt an Gluten beträgt 20 mg/kg - Lebensmittel mit Hafer:
maximal 20 mg/kg Gluten. Der Hafer muss so hergestellt sein, dass Verunreinigungen mit Gerste, Roggen, Weizen und deren Kreuzungen ausgeschlossen sind.