[Januar 2019]
Ab wann zahlt welche Krankenkasse eine Darmspiegelung als Vorsorge?
Im Juli 2018 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, eine neue Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) mit einem besonderen Teil für das Darmkrebs-Screening.
Die Richtlinie trat am 19. Oktober 2018 in Kraft. Der erste Einladungsstichtatg ist der 1. Juli 2019. Bis dahin gilt die jetzige Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
Die Richtlinie
Alle krankenversicherte Personen ab dem Alter von 50 Jahren haben Anspruch, an dem Programm teilzunehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür:
- Die Früherkennung kann altersabhängig entweder durch einen quantitativen immunologischen Test (iFOBT) (auf Blut im Stuhl) oder eine Koloskopie erfolgen.
- Versicherte Männer zwischen 50 und 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf Blut im Stuhl und einer Koloskopie wählen.
- Versicherte Frauen im Alter zwischen 50 und 54 Jahren können einen jährlichen Test auf Blut im Stuhl durchführen.
- Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
- Versicherte Männer und Frauen ab 50 Jahre können zwischen einem Test auf Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und einer Koloskopie wählen.
- Wird eine Koloskopie durchgeführt, wird in den folgenden neun Kalenderjahren keine weitere Früherkennungsmethode angewendet.
- Es werden ab dem 50. Lebensjahr höchstens zwei Koloskopien als Früherkennungsmethode durchgeführt. Wird das Angebot erst ab dem 65. Lebensjahr wahrgenommen, gibt es nur Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
Ausnahmen
Für Patienten mit familiärem Darmkrebs und chronischen-entzündlichen Darmerkrankungen gelten andere Kriterien für den Zeitpunkt von Früherkennungskoloskopien. Koloskopien können für diese Menschen auch zu einem früheren Zeitpunkt sinnvoll sein und werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wenn z.B. ein Verwandter ersten Grades schon sehr früh ein kolorektalem Karzinom aufweist, sollte die Früherkennungsuntersuchung in einem Lebensalter stattfinden, das 10 Jahre vor dem Alterszeitpunkt des Auftretens des Karzinoms beim Verwandten liegt, aber spätestens im Alter von 40-45 Jahren.
Ihr behandelnder Arzt entscheidet im Rahmen seiner Therapiehoheit, ob und in welchen Zeitabständen die Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind. In jedem Fall aber besteht Anspruch auf Koloskopie im Rahmen der kurativen Versorgung.
Für Versicherte der AOK Nordost: Darmkrebsvorsorge schon ab dem 40. Lebensjahr
Die AOK Nordost bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, schon zehn Jahre früher als es derzeit gesetzlich vorgesehen, nämlich ab dem Alter von 40 Jahren, an einer Darmkrebsvorsorge teilzunehmen.
Das heißt:
- die ärztliche Beratung und die jährliche Stuhlblutuntersuchung ab dem 40. Lebensjahr
- Darmspiegelung (Koloskopie) für Männer ab dem 40. Lebensjahr und für Frauen ab dem 45. Lebensjahr
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Vorsorgekoloskopie auch schon vor dem 50. Lebensjahr bezahlt wird.